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Unterweisungen im Arbeitsschutz: Was, wann, wie oft?

NachweisKompass Team5. Januar 20256 min Lesezeit

Was ist eine Unterweisung im Arbeitsschutz?

Eine Unterweisung ist eine mündliche Information und Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten über Gefährdungen am Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die rechtliche Grundlage findet sich in:

  • §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • §4 DGUV Vorschrift 1

Warum sind Unterweisungen wichtig?

Unterweisungen dienen dazu:

  1. Unfälle zu verhindern – Mitarbeiter kennen die Gefahren
  2. Rechtssicherheit zu schaffen – Dokumentierte Unterweisungen entlasten den Arbeitgeber
  3. Bewusstsein zu schaffen – Arbeitsschutz wird zur Routine

Wann müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Erstunterweisung

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss jeder neue Mitarbeiter unterwiesen werden. Dies gilt auch für:

  • Praktikanten
  • Leiharbeiter
  • Auszubildende
  • Zeitarbeiter

Wiederholungsunterweisung

Mindestens einmal jährlich muss die Unterweisung wiederholt werden. Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) sogar halbjährlich.

Anlassbezogene Unterweisung

Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich bei:

  • Arbeitsplatzwechsel oder neuen Aufgaben
  • Neuen Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte, Software)
  • Neuen Gefahrstoffen
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
  • Geänderten Vorschriften

Welche Inhalte muss eine Unterweisung haben?

Die Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Typische Themen sind:

Allgemeine Themen

  • Verhalten im Brandfall und Fluchtwege
  • Erste Hilfe (Ersthelfer, Verbandkasten)
  • Meldung von Unfällen
  • Allgemeine Verhaltensregeln

Arbeitsplatzspezifische Themen

  • Bedienung von Maschinen und Geräten
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Heben und Tragen

Wie muss eine Unterweisung dokumentiert werden?

Die Dokumentation muss folgende Angaben enthalten:

| Element | Beschreibung | |---------|--------------| | Datum | Wann wurde unterwiesen? | | Thema | Was wurde unterwiesen? | | Teilnehmer | Wer wurde unterwiesen? | | Unterweisender | Wer hat unterwiesen? | | Unterschrift | Bestätigung der Teilnahme |

Wichtig: Die Teilnehmer müssen die Unterweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Dies dient als Nachweis, dass die Unterweisung stattgefunden hat und verstanden wurde.

Digitale vs. Präsenz-Unterweisung

Präsenz-Unterweisung

  • Persönlicher Kontakt
  • Direkte Rückfragen möglich
  • Praktische Demonstrationen
  • Aufwendiger zu organisieren

Digitale Unterweisung

  • Flexibel (orts- und zeitunabhängig)
  • Automatische Dokumentation
  • Einheitliche Qualität
  • Einfache Wiederholung

Hinweis: Rein digitale Unterweisungen sind in vielen Fällen zulässig. Bei praktischen Tätigkeiten (z.B. Maschinenbedienung) ist oft eine zusätzliche praktische Einweisung erforderlich.

Checkliste: Unterweisung durchführen

  • [ ] Themen aus Gefährdungsbeurteilung ableiten
  • [ ] Unterweisungsinhalte vorbereiten
  • [ ] Termin planen und Teilnehmer einladen
  • [ ] Unterweisung durchführen (verständlich, praxisnah)
  • [ ] Verständnisfragen klären
  • [ ] Dokumentation erstellen
  • [ ] Unterschriften einholen
  • [ ] Nächsten Termin planen

Unterweisungen mit NachweisKompass

NachweisKompass macht Unterweisungen einfach:

  1. Unterweisung erstellen – per Chat oder aus Vorlage
  2. Digital versenden – Mitarbeiter erhalten einen Link per E-Mail
  3. Online bestätigen – Mitarbeiter lesen und bestätigen digital
  4. Automatisch dokumentiert – Alle Nachweise an einem Ort

Vorteile:

  • Keine Unterschriftenlisten mehr
  • Automatische Erinnerungen an fällige Unterweisungen
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Export als Word-Datei

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Häufige Fragen zu Unterweisungen

Kann ich Unterweisungen delegieren?

Ja, der Arbeitgeber kann die Durchführung an geeignete Personen delegieren (z.B. Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit). Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich nicht unterweise?

Fehlende Unterweisungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.

Müssen auch Büromitarbeiter unterwiesen werden?

Ja, auch Büroarbeitsplätze haben Gefährdungen (Bildschirmarbeit, Brandschutz, Ergonomie). Die Unterweisung kann kürzer ausfallen, ist aber Pflicht.

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