Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schritt-für-Schritt Anleitung 2025
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Laut §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber – auch kleine Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter. Die Verantwortung kann an eine fachkundige Person delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Beginnen Sie damit, alle Arbeitsbereiche in Ihrem Unternehmen zu erfassen:
- Büroarbeitsplätze
- Werkstätten
- Lager
- Außendienst
- Homeoffice
Tipp: Erstellen Sie eine Liste aller Tätigkeiten, die in jedem Bereich ausgeführt werden.
2. Gefährdungen ermitteln
Für jeden Arbeitsbereich müssen Sie nun die möglichen Gefährdungen identifizieren. Die wichtigsten Gefährdungsarten sind:
- Mechanische Gefährdungen (z.B. bewegte Maschinenteile, Stolperstellen)
- Elektrische Gefährdungen (z.B. defekte Geräte, offene Kabel)
- Gefahrstoffe (z.B. Reinigungsmittel, Lacke)
- Biologische Gefährdungen (z.B. Schimmel, Viren)
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Psychische Belastungen (z.B. Zeitdruck, Konflikte)
- Physische Belastungen (z.B. schweres Heben, Bildschirmarbeit)
3. Gefährdungen beurteilen
Bewerten Sie jede Gefährdung nach:
- Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden eintritt?
- Schadensausmaß: Wie schwer wäre der mögliche Schaden?
Aus beiden Faktoren ergibt sich das Risiko, das Sie priorisieren können.
4. Schutzmaßnahmen festlegen
Legen Sie für jede relevante Gefährdung Schutzmaßnahmen fest. Dabei gilt das STOP-Prinzip:
- Substitution – Gefährliche Stoffe/Verfahren ersetzen
- Technische Maßnahmen – z.B. Schutzvorrichtungen, Absaugung
- Organisatorische Maßnahmen – z.B. Arbeitszeiten, Schulungen
- Persönliche Schutzausrüstung – z.B. Handschuhe, Gehörschutz
5. Maßnahmen durchführen
Setzen Sie die festgelegten Maßnahmen um und bestimmen Sie:
- Verantwortliche Person
- Termin für die Umsetzung
- Benötigte Ressourcen
6. Wirksamkeit prüfen
Nach der Umsetzung müssen Sie kontrollieren, ob die Maßnahmen wirksam sind:
- Wurden die Gefährdungen beseitigt oder minimiert?
- Sind neue Gefährdungen entstanden?
- Werden die Maßnahmen von den Mitarbeitern akzeptiert?
7. Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation muss enthalten:
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
- Festgelegte Maßnahmen
- Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung ist erforderlich bei:
- Neuen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen
- Änderung der Arbeitsverfahren
- Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen
- Neuen Erkenntnissen (z.B. neue Vorschriften)
- Wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen
Checkliste: Gefährdungsbeurteilung erstellen
- [ ] Alle Arbeitsbereiche erfasst
- [ ] Alle Tätigkeiten aufgelistet
- [ ] Gefährdungen systematisch ermittelt
- [ ] Risikobewertung durchgeführt
- [ ] Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip festgelegt
- [ ] Verantwortliche und Termine bestimmt
- [ ] Maßnahmen umgesetzt
- [ ] Wirksamkeit geprüft
- [ ] Alles dokumentiert
Gefährdungsbeurteilung mit NachweisKompass erstellen
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- Beschreiben Sie Ihren Arbeitsbereich
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- Sie erhalten passende Schutzmaßnahmen vorgeschlagen
- Exportieren Sie das fertige Dokument als Word-Datei
Häufige Fragen
Gibt es Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen?
Ja, es gibt branchenspezifische Vorlagen von den Berufsgenossenschaften. NachweisKompass generiert automatisch passende Vorlagen basierend auf Ihrer Beschreibung.
Was kostet eine professionelle Gefährdungsbeurteilung?
Bei externen Dienstleistern können Gefährdungsbeurteilungen mehrere hundert Euro kosten. Mit digitalen Tools wie NachweisKompass erstellen Sie diese selbst – rechtssicher und kostengünstig.
Muss ich die Gefährdungsbeurteilung aufbewahren?
Ja, die Dokumentation muss aufbewahrt werden. Eine gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist gibt es nicht, empfohlen werden mindestens 10 Jahre.
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